Warum das zweite Jahr bei Bonus-Tarifen oft teurer wird
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Ein Neukundenbonus kann einen Stromtarif im ersten Jahr deutlich günstiger erscheinen lassen, als er auf Dauer ist. Wer den Bonus gedanklich abzieht und das zweite Jahr getrennt betrachtet, sieht häufig ein anderes Bild. Dieser Beitrag erklärt, wie Bonus-Tarife aufgebaut sind, welche Bedingungen daran hängen und wie sich zwei Vertragsjahre ehrlich miteinander vergleichen lassen.
Auf Vergleichsportalen stehen Tarife mit Bonus oft ganz oben. Das ist kein Zufall: Der Bonus wird in den angezeigten Jahrespreis eingerechnet, und dadurch wirkt das Angebot im ersten Jahr sehr attraktiv. Der eigentliche Tarif, also Arbeitspreis und Grundpreis, ist dabei nicht selten teurer als bei Angeboten ohne Bonus. Das fällt erst auf, wenn man den Bonus einmal beiseitelässt.
Zwei Arten von Bonus, zwei verschiedene Wirkungen
In der Praxis begegnen Haushalten vor allem zwei Formen. Der Sofortbonus wird meist einige Wochen nach Lieferbeginn ausgezahlt oder mit der ersten Abschlagszahlung verrechnet. Er ist in der Regel kleiner, wirkt aber früh. Der Neukundenbonus ist meist deutlich höher. Er wird jedoch üblicherweise erst nach zwölf Monaten Belieferung mit der ersten Jahresabrechnung verrechnet. Wer vorher kündigt oder wechselt, geht in vielen Fällen leer aus.
Beide Boni haben eines gemeinsam: Sie werden einmal gewährt. Der Arbeitspreis und der Grundpreis dagegen gelten jeden Monat, jedes Jahr, solange der Vertrag läuft. Genau aus diesem Unterschied entsteht der Effekt, der viele Haushalte im zweiten Vertragsjahr überrascht.
Warum das erste Jahr so günstig wirkt
Ein Bonus von 150 oder 200 Euro ist bei einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh ein spürbarer Betrag. Er entspricht rechnerisch einer Preissenkung von etwa 4 bis 6 Cent pro Kilowattstunde, allerdings nur für zwölf Monate. Ein Tarif mit einem um 3 Cent höheren Arbeitspreis kann deshalb im ersten Jahr trotzdem günstiger aussehen als ein solider Tarif ohne Bonus. Im zweiten Jahr bleibt vom Vorteil nichts übrig, der höhere Arbeitspreis aber schon.
Hinzu kommt, dass die Preise auf Vergleichsportalen als Gesamtkosten für zwölf Monate angezeigt werden. Wer sich am ersten Jahr orientiert, vergleicht also einen Tarif inklusive Rabatt mit Tarifen ohne Rabatt. Für die eigentliche Frage, was der Strom auf Dauer kostet, ist das nur die halbe Information. Wie stark sich Arbeitspreis und Grundpreis auf die Jahreskosten auswirken, erklärt der Beitrag zum Verhältnis von Arbeitspreis und Grundpreis genauer.
Was die Verbraucherzentrale dazu sagt
Die Verbraucherzentrale weist seit Jahren darauf hin, dass Bonus-Tarife im ersten Jahr günstig wirken, das zweite Jahr aber oft deutlich teurer ausfällt. Ihre Empfehlung ist einfach und praktisch: Das erste Jahr mit Bonus und das zweite Jahr ohne Bonus getrennt ausrechnen und beide Werte mit einem Angebot ohne Bonus vergleichen. Erst dann zeigt sich, ob der Tarif auch dann noch überzeugt, wenn der Rabatt verbraucht ist.
Dieser Hinweis ist keine Warnung vor Boni an sich. Er richtet sich gegen eine bestimmte Lesart: den angezeigten Preis des ersten Jahres für den Dauerpreis zu halten.
Ein Rechenbeispiel über 24 Monate
Angenommen, ein Haushalt verbraucht 3.500 kWh Strom im Jahr. Zur Auswahl stehen ein Tarif mit Bonus und ein Tarif ohne Bonus. Die folgenden Preise sind Modellwerte und keinem realen Anbieter zugeordnet.
- Tarif mit Bonus: Arbeitspreis 36,0 Cent/kWh, Grundpreis 150 Euro im Jahr, Neukundenbonus 150 Euro, Sofortbonus 50 Euro.
- Tarif ohne Bonus: Arbeitspreis 33,0 Cent/kWh, Grundpreis 140 Euro im Jahr.
| Zeitraum | Tarif mit Bonus | Tarif ohne Bonus | Unterschied |
|---|---|---|---|
| Jahr 1 (Bonus verrechnet) | 1.410 € abzüglich 200 € = 1.210 € | 1.295 € | Bonus-Tarif 85 € günstiger |
| Jahr 2 (ohne Bonus) | 1.410 € | 1.295 € | Bonus-Tarif 115 € teurer |
| Summe 24 Monate | 2.620 € | 2.590 € | Bonus-Tarif 30 € teurer |
Im ersten Jahr liegt der Bonus-Tarif vorn. Im zweiten Jahr kehrt sich das Bild um, und über beide Jahre zusammen ist der Tarif ohne Bonus in diesem Modell sogar leicht günstiger. Die Zahlen sind bewusst nah beieinander gewählt. In der Praxis kann der Abstand größer oder kleiner sein, in beide Richtungen. Entscheidend ist die Methode: beide Jahre einzeln betrachten, statt nur den ersten angezeigten Preis.
Die Bedingungen im Kleingedruckten
Ob ein Bonus tatsächlich ankommt, hängt von Bedingungen ab, die in den Vertragsunterlagen stehen. Fünf Punkte lohnen einen genauen Blick:
- Mindestbelieferung: Der Neukundenbonus setzt meist voraus, dass der Anbieter den Haushalt mindestens zwölf Monate ununterbrochen beliefert. Ein Umzug oder eine vorzeitige Kündigung kann den Anspruch entfallen lassen.
- Neukundenstatus: Als Neukunde gilt in der Regel nur, wer in den vergangenen sechs oder zwölf Monaten nicht bereits vom selben Anbieter oder einer Konzernmarke beliefert wurde. Manche Bedingungen beziehen sich zudem auf die Lieferstelle, also die Wohnung, nicht nur auf die Person.
- Auszahlungstermin: Der Bonus wird oft erst mit der ersten Jahresabrechnung verrechnet, nicht ausgezahlt. Wer im Laufe des Jahres kündigt, sieht ihn möglicherweise nie.
- Kündigung: Einige Anbieter knüpfen den Bonus daran, dass der Vertrag zum Zeitpunkt der Abrechnung noch ungekündigt ist. Dann kann bereits die rechtzeitige Kündigung zum Ende des ersten Jahres den Bonus kosten.
- Vertragslaufzeit ist nicht gleich Belieferungszeit: Die Laufzeit beginnt häufig mit dem Vertragsschluss, die Belieferung aber erst einige Wochen später. Wer zum Ende der Laufzeit kündigt, hat dann unter Umständen noch keine zwölf Monate Strom bezogen und verfehlt die Mindestbelieferung knapp.
Ein Bonus ist nicht automatisch schlecht
Ein Bonus-Tarif kann sich lohnen, wenn drei Dinge zusammenkommen: Der Haushalt erfüllt die Bedingungen, er kalkuliert von Anfang an mit dem Preis des zweiten Jahres, und er behält das Vertragsende im Blick. Wer nach zwölf Monaten erneut vergleicht und bei Bedarf wechselt, nutzt den Bonus tatsächlich als das, was er ist: ein einmaliger Rabatt. Wer dagegen den Vertrag stillschweigend weiterlaufen lässt, zahlt ab dem zweiten Jahr den vollen Preis, oft auch noch nach einer regulären Preisanpassung.
Der Unterschied liegt also nicht im Bonus selbst, sondern im Umgang damit. Ein Bonus ersetzt keinen günstigen Arbeitspreis. Er verschiebt lediglich einen Teil der Kosten vom ersten ins zweite Jahr. Wie sich das in die größere Frage einordnet, ob dieselbe Versorgung günstiger zu haben ist, beschreibt der Hauptbeitrag zum Thema gleiche Versorgung, mehr Geld übrig.
Für wen der genaue Blick relevant ist
Besonders aufmerksam sollten Haushalte sein, die schon länger in einem Bonus-Tarif sind und nie erneut verglichen haben. Bei ihnen ist der Bonus längst verbraucht, während der höhere Arbeitspreis weiterläuft. Ebenso betroffen sind Haushalte, die einen Umzug planen: Ein Umzug kann die Mindestbelieferung unterbrechen und den Bonus entfallen lassen. Und wer ohnehin regelmäßig wechselt, sollte prüfen, ob der Neukundenstatus beim nächsten Anbieter überhaupt noch gegeben ist.
Weniger relevant ist das Thema für Haushalte, die bewusst einen Tarif ohne Bonus mit vergleichsweise niedrigem Arbeitspreis gewählt haben. Dort gibt es keinen Rabatt, der irgendwann wegfällt.
Fazit
Ein Bonus senkt die Kosten im ersten Jahr, nicht auf Dauer. Wer Jahr 1 mit Bonus und Jahr 2 ohne Bonus getrennt ausrechnet und beide Werte mit einem Angebot ohne Bonus vergleicht, sieht, was ein Tarif wirklich kostet. Die Bedingungen des Bonus, vor allem Mindestbelieferung und Auszahlungstermin, entscheiden darüber, ob der Rabatt überhaupt ankommt. Mit dieser Rechnung ist ein Bonus-Tarif eine legitime Option, ohne sie ein häufiger Grund für ein teures zweites Jahr.
Quellen und fachliche Grundlage
- Verbraucherzentrale, Was Sie bei Bonustarifen für Strom und Gas beachten sollten: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/preise-tarife-anbieterwechsel/was-sie-bei-bonustarifen-fuer-strom-und-gas-beachten-sollten-6435
- Verbraucherzentrale, So finden Sie den passenden Strom- oder Gastarif: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/preise-tarife-anbieterwechsel/so-finden-sie-den-passenden-strom-oder-gastarif-6436
- Bundesnetzagentur, Pressemitteilung zum Lieferantenwechsel 2025 (SMARD, 11.03.2026): https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/20260311_SMARD.html
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