Welche Voreinstellungen auf Vergleichsportalen das Ergebnis verschieben
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Vergleichsportale machen Tarife auf einen Blick vergleichbar. Welches Angebot oben steht, hängt aber nicht nur vom Preis ab, sondern auch von Filtern, die das Portal vorab gesetzt hat. Wer diese Voreinstellungen kennt und anpasst, bekommt eine Rangliste, die zum eigenen Haushalt passt.
Ein Vergleichsportal ist im Kern eine Datenbank mit Tarifen, die nach eingegebenem Verbrauch und Postleitzahl sortiert wird. Das ist nützlich, denn ohne ein solches Werkzeug müsste ein Haushalt Dutzende Preisblätter selbst durchrechnen. Die Sortierung folgt jedoch Annahmen, die nicht für jeden Haushalt gelten. Die Verbraucherzentrale rät deshalb, die Voreinstellungen vor dem Vergleich zu überprüfen und mehr als ein Portal zu nutzen.
Voreinstellung 1: Der Bonus ist eingerechnet
Die folgenreichste Voreinstellung betrifft Boni. Viele Portale rechnen Neukundenbonus und Sofortbonus in den angezeigten Preis für das erste Jahr ein. Ein Tarif mit hohem Bonus rutscht dadurch nach oben, obwohl Arbeitspreis und Grundpreis höher sein können als bei anderen Angeboten. Der Bonus wird einmal gezahlt, oft erst nach zwölf Monaten Belieferung. Ab dem zweiten Jahr zählen nur noch die regulären Preise. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass das zweite Jahr bei Bonus-Tarifen häufig deutlich teurer ausfällt; der Beitrag zum zweiten Jahr bei Bonus-Tarifen rechnet das nach.
Voreinstellung 2: Laufzeit und Preisgarantie
Ein zweiter Filter betrifft die Vertragslaufzeit. Manche Portale zeigen standardmäßig auch Tarife mit 24 Monaten Erstlaufzeit, andere begrenzen auf zwölf Monate. Lange Laufzeiten binden an einen Preis, der in einem Jahr günstig oder teuer sein kann; das lässt sich vorher nicht wissen. Ähnliches gilt für die Preisgarantie: Der Filter „mit Preisgarantie“ unterscheidet oft nicht, ob alle Preisbestandteile oder nur der Energieanteil abgesichert sind. Eingeschränkte Garantien schließen Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen häufig aus. Was eine Garantie tatsächlich hält, erklärt der Artikel zur Preisgarantie.
Voreinstellung 3: Empfehlungen, Tipp-Markierungen und Bewertungen
Viele Portale heben einzelne Tarife hervor, als „Tipp“, „Empfehlung“ oder mit einem Siegel. Die Kriterien dahinter sind unterschiedlich und nicht immer transparent. Manche Markierungen beruhen auf einer Mischung aus Preis, Kundenbewertung und Vertragsbedingungen, andere sind an Kooperationen mit dem Lieferanten gebunden. Kundenbewertungen wiederum stammen oft von Neukunden im ersten Jahr, die den Wechsel als angenehm erlebt, aber noch keine Preisänderung und keine Schlussrechnung gesehen haben. Als Ergänzung sind solche Hinweise brauchbar, als Entscheidungsgrundlage nicht.
Wie Vergleichsportale Geld verdienen
Vergleichsportale sind Unternehmen, keine Behörden. Sie finanzieren sich in der Regel über Provisionen, die der Lieferant bei einem erfolgreichen Vertragsabschluss zahlt. Das ist ein legitimes Geschäftsmodell und führt nicht automatisch zu falschen Ranglisten. Es erklärt aber zwei Dinge. Erstens sind nicht alle Tarife am Markt auf jedem Portal gelistet; Lieferanten ohne Provisionsvereinbarung erscheinen mitunter nur, wenn ein Filter wie „auch nicht abschließbare Tarife anzeigen“ aktiviert wird. Zweitens haben Portale ein Interesse daran, dass ein Abschluss zustande kommt, was sich in Voreinstellungen wie dem eingerechneten Bonus niederschlagen kann. Wer das weiß, nutzt das Portal als Werkzeug und nicht als Ratgeber.
Ökostrom und dynamische Tarife
Der Filter „Ökostrom“ ist ebenfalls oft voreingestellt. Das ist unproblematisch, wer allerdings alle Angebote sehen möchte, sollte ihn bewusst setzen oder entfernen. Dynamische Stromtarife, die seit Januar 2025 jeder Lieferant anbieten muss (§ 41a EnWG), gehören in einen getrennten Vergleich: Ihr Preis schwankt stündlich mit der Börse und setzt ein intelligentes Messsystem voraus. Sie lassen sich nicht sinnvoll neben Festpreistarifen in eine Rangliste stellen und sind nicht automatisch günstiger.
Rechenbeispiel: Wie der Bonus die Reihenfolge verschiebt
Ein vereinfachtes Rechenbeispiel mit drei fiktiven Tarifen zeigt, wie stark der Bonus-Filter die Rangliste beeinflusst. Grundlage sind 3.500 kWh Jahresverbrauch; die Formel lautet Verbrauch mal Arbeitspreis plus Grundpreis, beim Bonus abzüglich der Einmalzahlung.
| Tarif | Arbeitspreis | Grundpreis/Jahr | Bonus | Jahr 1 mit Bonus | Jahr 1 ohne Bonus |
|---|---|---|---|---|---|
| Tarif A | 33,5 ct/kWh | 150 € | 150 € | 1.172,50 € (Platz 2) | 1.322,50 € (Platz 3) |
| Tarif B | 34,0 ct/kWh | 120 € | kein Bonus | 1.310,00 € (Platz 3) | 1.310,00 € (Platz 1) |
| Tarif C | 32,5 ct/kWh | 180 € | 200 € | 1.117,50 € (Platz 1) | 1.317,50 € (Platz 2) |
| Spanne | 192,50 € | 12,50 € |
Mit eingerechnetem Bonus liegt Tarif C vorn und Tarif B ganz hinten. Ohne Bonus dreht sich die Reihenfolge um: Die drei Tarife liegen dann nur 12,50 Euro auseinander, und B ist der günstigste. Für das zweite Jahr sind ohnehin nur die Werte ohne Bonus maßgeblich, sofern die Preise gleich bleiben. Die Verbraucherzentrale empfiehlt deshalb, Jahr 1 mit Bonus und Jahr 2 ohne Bonus getrennt zu vergleichen und beide Ergebnisse nebeneinanderzulegen.
Sinnvolle Einstellungen für den Vergleich
Aus den Hinweisen der Verbraucherzentrale ergibt sich eine kurze Liste, die sich auf jedem Portal umsetzen lässt.
- Bonus zunächst ausblenden und die regulären Jahreskosten vergleichen; den Bonus erst danach als einmaligen Vorteil betrachten.
- Den realistischen Jahresverbrauch aus der letzten Abrechnung eingeben, nicht den voreingestellten Durchschnittswert.
- Laufzeit auf etwa zwölf Monate begrenzen, Kündigungsfrist höchstens einen Monat.
- Preisgarantie bewusst wählen und nachlesen, welche Preisbestandteile sie umfasst.
- Dynamische Tarife getrennt betrachten.
- Filter wie „nur Tarife mit Bewertung“ oder „nur Empfehlungen“ entfernen, damit die Liste vollständig ist.
Nicht nur Platz 1 ansehen
Die Rangliste ist ein Ausgangspunkt, keine Entscheidung. Sinnvoll ist, drei bis fünf Angebote nebeneinanderzulegen und die Vertragsbedingungen direkt beim Lieferanten nachzulesen: Laufzeit, Kündigungsfrist, Preisgarantie, Abschlagsregelung und Erreichbarkeit des Kundenservice. Ein Blick auf ein zweites Portal zeigt außerdem, ob ein Tarif dort fehlt oder anders eingeordnet ist. Der günstigste Preis ist nicht immer das beste Gesamtpaket, und ein Vergleich darf auch ergeben, dass der bestehende Vertrag konkurrenzfähig ist.
Wann sich der Blick lohnt
Relevant sind die Voreinstellungen für jeden, der ein Portal nutzt, besonders aber für Haushalte mit höherem Verbrauch, weil sich dort kleine Unterschiede beim Arbeitspreis stärker auswirken: Bei 3.500 kWh entspricht ein Cent 35 Euro im Jahr, bei 20.000 kWh Gas sind es 200 Euro. Warum dieselbe Versorgung je nach Tarif unterschiedlich viel kosten kann, erläutert der Hauptartikel Wie bei derselben Versorgung mehr vom eigenen Geld übrig bleiben kann. Die Bundesnetzagentur nennt für Modellhaushalte Anfang 2026 ein durchschnittliches Potenzial von rund 95 Euro beim Strom und rund 360 Euro beim Gas, Modellwerte ohne Zusage für den einzelnen Haushalt.
Fazit
Vergleichsportale sparen Arbeit, treffen aber Annahmen. Der eingerechnete Bonus, die Laufzeit, die Preisgarantie und Empfehlungsmarkierungen können die Reihenfolge deutlich verschieben, wie das Rechenbeispiel zeigt. Wer den Bonus ausblendet, den echten Verbrauch eingibt, die Laufzeit begrenzt und mehrere Angebote beim Lieferanten selbst prüft, erhält eine Rangliste, die zum eigenen Haushalt passt.
Quellen und fachliche Grundlage
- Verbraucherzentrale, So finden Sie den passenden Strom- oder Gastarif (Stand 2026): https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/preise-tarife-anbieterwechsel/so-finden-sie-den-passenden-strom-oder-gastarif-6436
- Verbraucherzentrale, Was Sie bei Bonustarifen für Strom und Gas beachten sollten (Stand 2026): https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/preise-tarife-anbieterwechsel/was-sie-bei-bonustarifen-fuer-strom-und-gas-beachten-sollten-6435
- gesetze-im-internet.de, § 41a EnWG Dynamische Stromtarife: https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__41a.html
- Bundesnetzagentur, Pressemitteilung zum Lieferantenwechsel 2025 (Stand 11.03.2026): https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/20260311_SMARD.html
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