Warum ein Cent beim Gas mehr wiegt als beim Strom
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Ein Cent pro Kilowattstunde klingt nach einer Kleinigkeit. Beim Strom sind es für einen typischen Haushalt 35 Euro im Jahr, beim Gas kommen für denselben Cent rund 200 Euro zusammen. Der Grund liegt nicht im Preis, sondern in der Menge: Wer mit Gas heizt, verbraucht ein Vielfaches der Kilowattstunden, die durch den Stromzähler laufen.
Wer Energieverträge vergleicht, schaut meist zuerst auf den Strom. Beim Gas wirkt derselbe Preisunterschied aber deutlich stärker auf die Jahreskosten. Dieser Artikel erklärt, warum das so ist, woraus sich der Gaspreis zusammensetzt und wie sich ein Gastarif mit wenigen Zahlen aus der eigenen Abrechnung einordnen lässt.
Die Menge macht den Unterschied
Ein Haushalt mit drei bis vier Personen verbraucht im Jahr ungefähr 3.500 Kilowattstunden Strom. Mit diesem Wert rechnet auch die Bundesnetzagentur in ihrem Modellhaushalt. Beim Gas setzt die Behörde 20.000 Kilowattstunden an, etwa eine größere Wohnung oder ein kleineres Einfamilienhaus, in dem Heizung und Warmwasser über Gas laufen.
Zwischen beiden Werten liegt ungefähr der Faktor sechs. Heizen ist die energieintensivste Aufgabe im Haushalt: Räume, die über Monate warm gehalten werden, benötigen weit mehr Energie als Kühlschrank, Waschmaschine und Beleuchtung zusammen. Die Kilowattstunde Gas ist zwar deutlich günstiger als die Kilowattstunde Strom, die Gasrechnung liegt am Ende aber oft in derselben Größenordnung oder darüber.
Ein Cent, zwei sehr unterschiedliche Beträge
Die Jahreskosten eines Energievertrags lassen sich vereinfacht so beschreiben: Verbrauch mal Arbeitspreis plus Grundpreis. Der Arbeitspreis wird pro Kilowattstunde berechnet, und genau hier setzt der Mengeneffekt an. Ein Cent Unterschied pro Kilowattstunde ergibt bei 3.500 Kilowattstunden Strom 35 Euro im Jahr. Bei 20.000 Kilowattstunden Gas sind es 200 Euro.
| Unterschied im Arbeitspreis | Strom, 3.500 kWh | Gas, 20.000 kWh |
|---|---|---|
| 1 Cent je kWh | 35 € | 200 € |
| 2 Cent je kWh | 70 € | 400 € |
| 3 Cent je kWh | 105 € | 600 € |
Beim Gas zählt deshalb auch die Stelle hinter dem Komma: Ein Unterschied von 0,5 Cent, der beim Strom kaum auffällt, entspricht bei 20.000 Kilowattstunden immer noch 100 Euro im Jahr.
Woraus der Gaspreis besteht
Der Arbeitspreis auf der Rechnung ist keine einzelne Zahl, sondern die Summe mehrerer Bestandteile. Nur ein Teil davon wird vom Lieferanten selbst beeinflusst.
- Energie und Beschaffung: Der Anteil, den der Lieferant für den Einkauf des Gases am Großhandelsmarkt, für Vertrieb und Verwaltung kalkuliert. Hier unterscheiden sich die Anbieter.
- Netzentgelte: Das Entgelt für den Transport durch das örtliche Gasnetz. Es wird vom Netzbetreiber festgelegt, von der Regulierungsbehörde genehmigt und ist für alle Lieferanten am selben Ort gleich.
- CO2-Preis: Nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) gilt ein Preis auf den Kohlendioxidausstoß fossiler Brennstoffe. 2025 lag er bei 55 Euro je Tonne, für 2026 gilt ein Preiskorridor von 55 bis 65 Euro. Als Größenordnung entspricht das grob 1,0 bis 1,3 Cent je Kilowattstunde Gas brutto. Dieser Anteil ist für alle Lieferanten gleich.
- Steuern und Umlagen: Energiesteuer, Mehrwertsteuer und gesetzlich festgelegte Umlagen. Auch sie gelten unabhängig vom gewählten Tarif.
- Grundpreis: Ein fester Betrag pro Jahr oder Monat, der unabhängig vom Verbrauch anfällt. Er deckt unter anderem Zähler, Messung und Abrechnung ab und wird vom Lieferanten festgelegt.
Für den Vergleich heißt das: Netzentgelte, CO2-Preis, Steuern und Umlagen sind am selben Wohnort in jedem Tarif gleich. Was zwischen zwei Angeboten wirklich variiert, sind Beschaffungsanteil und Grundpreis.
Der Modellwert der Bundesnetzagentur richtig eingeordnet
In ihrer Pressemitteilung vom März 2026 nennt die Bundesnetzagentur für einen Modellhaushalt mit 20.000 Kilowattstunden Gas ein durchschnittliches Potenzial von rund 360 Euro im Jahr. Als Vergleichsmaßstab dient dabei ein Neukunden-Modellpreis von 9,6 Cent je Kilowattstunde. Beim Strom liegt der entsprechende Wert für 3.500 Kilowattstunden bei rund 95 Euro.
Dass der Gaswert fast viermal so hoch ausfällt, ist vor allem der Mengeneffekt: 360 Euro bei 20.000 Kilowattstunden entsprechen 1,8 Cent je Kilowattstunde. Beim Strom sind 95 Euro bei 3.500 Kilowattstunden rund 2,7 Cent. Der Abstand je Kilowattstunde ist beim Strom also sogar größer, aber die Gasmenge macht daraus den höheren Betrag.
Wichtig bleibt die Einordnung: Es handelt sich um einen Modellwert für einen Haushalt, der aus einem vergleichsweise teuren Bestandsvertrag in ein Neukundenangebot wechselt. Wer bereits einen günstigen Tarif hat, findet vielleicht keinen Unterschied; wer seit Jahren im selben Vertrag geblieben ist, womöglich einen größeren. Wie dieselbe Überlegung für Strom und Gas zusammen aussieht, beschreibt der Beitrag darüber, wie bei derselben Versorgung mehr vom eigenen Geld übrig bleiben kann.
Rechenbeispiel: zwei Gastarife im Vergleich
Wie sich Arbeitspreis und Grundpreis gemeinsam auswirken, zeigt ein vereinfachtes Rechenbeispiel mit zwei fiktiven Tarifen für 20.000 Kilowattstunden. Tarif A hat den niedrigeren Grundpreis, Tarif B den niedrigeren Arbeitspreis.
| Position | Tarif A | Tarif B |
|---|---|---|
| Arbeitspreis | 11,5 Cent je kWh | 10,3 Cent je kWh |
| Grundpreis im Jahr | 150 € | 210 € |
| Verbrauchskosten bei 20.000 kWh | 2.300 € | 2.060 € |
| Jahreskosten gesamt | 2.450 € | 2.270 € |
Obwohl Tarif B einen um 60 Euro höheren Grundpreis hat, liegt er am Ende 180 Euro unter Tarif A. Die 1,2 Cent Unterschied beim Arbeitspreis wiegen bei 20.000 Kilowattstunden 240 Euro und übertreffen den höheren Grundpreis deutlich. Bei einem kleineren Verbrauch von 8.000 Kilowattstunden würde derselbe Vergleich anders ausgehen: Dann wäre der Vorteil beim Arbeitspreis nur 96 Euro groß, und der höhere Grundpreis würde einen guten Teil davon wieder aufzehren. Warum die Gewichtung so stark vom Verbrauch abhängt, erklärt der Artikel darüber, warum ein niedriger Arbeitspreis nicht automatisch der günstigere Tarif ist.
Welche Rolle der Grundpreis beim Gas spielt
Beim Strom entscheidet der Grundpreis bei kleinen Haushalten häufig über das Ergebnis, weil er im Verhältnis zu 1.500 oder 2.000 Kilowattstunden ein spürbarer Posten ist. Beim Gas verschiebt sich das Gewicht. Bei 20.000 Kilowattstunden entspricht ein Grundpreis von 200 Euro rechnerisch nur einem Cent je Kilowattstunde. Ein Unterschied von 50 Euro beim Grundpreis ist damit weniger wert als ein Viertelcent beim Arbeitspreis.
Bedeutungslos ist der Grundpreis damit nicht, er gehört immer in die Gesamtrechnung. Aber wer bei hohem Heizverbrauch zwischen zwei Angeboten schwankt, sollte zuerst auf den Arbeitspreis schauen. Bei einer kleinen Wohnung mit 6.000 Kilowattstunden ist die Reihenfolge weniger eindeutig, weil dort beide Größen ähnlich stark wirken.
Wann sich der Blick auf den Gastarif lohnt
Zwei Zeitpunkte bieten sich an. Der erste ist das Ende der Heizsaison im Frühjahr. Dann ist der Winterverbrauch vollständig erfasst, und ein neuer Vertrag hätte bis zur nächsten Heizperiode Zeit, um wirksam zu werden. Der zweite ist die Jahresabrechnung. Sie enthält die drei Zahlen, die für einen Vergleich reichen: den Jahresverbrauch in Kilowattstunden, den Arbeitspreis und den Grundpreis. Wo diese Angaben auf der Abrechnung stehen, zeigt der Beitrag zur Jahresabrechnung.
Relevant ist das Thema vor allem für Haushalte mit eigenem Gasvertrag, also für Eigentümer und für Mieter mit Gasetagenheizung. Bei Zentralheizung im Mehrfamilienhaus wählt der Vermieter den Lieferanten, und die Kosten kommen über die Heizkostenabrechnung an.
Fazit
Ein Cent ist beim Gas nicht dasselbe wie beim Strom, weil die Verbrauchsmenge um ein Vielfaches höher ist. Bei 20.000 Kilowattstunden entspricht jeder Cent Unterschied im Arbeitspreis 200 Euro im Jahr, beim Strom mit 3.500 Kilowattstunden sind es 35 Euro. Netzentgelte, CO2-Preis, Steuern und Umlagen sind in jedem Tarif gleich; was sich unterscheidet, sind Beschaffungsanteil und Grundpreis. Wer Verbrauch, Arbeitspreis und Grundpreis aus der Abrechnung kennt, kann mit einer einfachen Rechnung prüfen, ob das eigene Angebot noch zu den aktuellen Vergleichswerten passt. Ein Vergleich verpflichtet zu nichts; auch das Ergebnis, dass der bestehende Vertrag gut ist, ist ein brauchbares.
Quellen und fachliche Grundlage
- Bundesnetzagentur, Pressemitteilung zum Lieferantenwechsel 2025 (Stand 11.03.2026): https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/20260311_SMARD.html
- Bundesministerium der Justiz, Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), gesetze-im-internet.de: https://www.gesetze-im-internet.de/behg/
- Verbraucherzentrale, So finden Sie den passenden Strom- oder Gastarif (Stand 07/2026): https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/preise-tarife-anbieterwechsel/so-finden-sie-den-passenden-strom-oder-gastarif-6436
- Umweltbundesamt, Informationen zum nationalen Emissionshandel und CO2-Preis: https://www.umweltbundesamt.de/
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