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Für wen ein dynamischer Stromtarif überhaupt in Frage kommt

Stand: 24.07.2026 · 6 Minuten Lesezeit
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Mann steckt am Abend in einer Einfahrt das Ladekabel an ein Elektroauto

Seit dem 1. Januar 2025 muss jeder Stromlieferant einen dynamischen Tarif anbieten. Der Preis folgt darin stündlich der Strombörse. Für Haushalte mit Elektroauto, Wärmepumpe oder Speicher kann das interessant sein. Für viele andere bedeutet es vor allem weniger Planbarkeit. Ein Überblick, für wen sich der Blick lohnt und für wen eher nicht.

Ein klassischer Stromtarif hat einen festen Arbeitspreis: derselbe Betrag je Kilowattstunde heute, morgen und im nächsten Monat, bis der Lieferant eine Preisänderung ankündigt. Ein dynamischer Tarif kennt diesen festen Preis nicht. Er gibt die stündlichen Preise des Großhandelsmarkts an den Haushalt weiter. Strom kostet dann nachts um drei etwas anderes als abends um sieben, und an einem windigen Sonntag etwas anderes als an einem windstillen Werktag im Januar.

Was das Gesetz seit 2025 vorschreibt

Die Grundlage ist § 41a des Energiewirtschaftsgesetzes. Danach müssen seit dem 1. Januar 2025 alle Stromlieferanten dynamische Tarife anbieten, also Verträge, deren Preis die Schwankungen am Spotmarkt der Strombörse abbildet. Bis dahin galt die Pflicht nur für größere Lieferanten. Die Regel schafft ein Angebot, keine Verpflichtung für Kunden: Niemand muss in einen dynamischen Tarif wechseln, und ein bestehender Festpreisvertrag läuft unverändert weiter.

Wichtig ist, was das Gesetz nicht sagt. Es verspricht keinen günstigeren Strom. Es legt nur fest, dass die Wahlmöglichkeit bestehen muss. Ob ein dynamischer Tarif für einen bestimmten Haushalt günstiger ausfällt als ein klassischer, hängt davon ab, wann dieser Haushalt Strom verbraucht.

Voraussetzung: ein intelligentes Messsystem

Ein dynamischer Tarif setzt voraus, dass der Verbrauch stundengenau erfasst wird. Ein herkömmlicher Zähler, der einmal im Jahr abgelesen wird, kann das nicht. Nötig ist ein intelligentes Messsystem, umgangssprachlich Smart Meter: ein digitaler Zähler mit Kommunikationseinheit, der die Viertelstundenwerte an den Messstellenbetreiber übermittelt.

Der Einbau erfolgt schrittweise. Wer ein intelligentes Messsystem für einen dynamischen Tarif möchte, kann es beim Messstellenbetreiber beantragen, in der Regel ist das der Netzbetreiber vor Ort. Für den Betrieb fällt ein Messentgelt an, das gesetzlich gedeckelt ist. Es gehört in jede Vergleichsrechnung, weil es die Ersparnis aus günstigen Stunden schmälert. Ohne intelligentes Messsystem bleibt ein dynamischer Tarif Theorie.

Wie die stündlichen Preise entstehen

Am Spotmarkt der Strombörse wird jeden Tag für jede Stunde des Folgetags ein Preis gebildet. Er ist niedrig, wenn viel Wind- und Solarstrom im Netz ist und die Nachfrage gering, etwa nachts oder an sonnigen Mittagen. Er ist hoch, wenn wenig erneuerbarer Strom verfügbar ist und viele Menschen gleichzeitig Strom brauchen, typischerweise an Winterabenden. Der dynamische Tarif reicht diese Stundenpreise an den Haushalt weiter, meist mit einem festen Aufschlag des Lieferanten.

Ein Teil des Strompreises schwankt allerdings nicht mit: Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen sind unabhängig von der Börse. Nur der Energieanteil ist dynamisch. Das begrenzt die Spanne zwischen günstigen und teuren Stunden, verhindert aber nicht, dass der Gesamtpreis in einzelnen Stunden deutlich über dem eines klassischen Tarifs liegt.

Wallbox an der Hauswand eines Einfamilienhauses, daneben ein angeschlossenes Elektroauto in der Abenddämmerung
Ein Elektroauto braucht seinen Strom nicht um 19 Uhr, sondern irgendwann bis zum Morgen. Genau diese Verschiebbarkeit macht dynamische Tarife interessant.

Wo die Chance liegt: Verbrauch verschieben

Der Nutzen eines dynamischen Tarifs entsteht nicht dadurch, dass Strom im Durchschnitt billiger wäre, sondern dadurch, dass ein Haushalt seinen Verbrauch in die günstigen Stunden legt. Das setzt große, verschiebbare Lasten voraus. Ein Elektroauto, das nachts lädt, ist das klassische Beispiel. Eine Wärmepumpe mit Pufferspeicher kann in günstigen Stunden vorheizen. Ein Batteriespeicher kann günstig laden und in teuren Stunden den Haushalt versorgen.

Waschmaschine und Geschirrspüler lassen sich ebenfalls per Zeitvorwahl verschieben, ihr Anteil am Verbrauch ist aber klein. Kühlschrank, Beleuchtung, Herd und Fernseher laufen dann, wenn sie gebraucht werden. Ein Haushalt ohne große verschiebbare Last kann von Stundenpreisen kaum profitieren, weil sein Verbrauchsschwerpunkt genau in den Abendstunden liegt, in denen der Strom oft am teuersten ist.

Wo das Risiko liegt

Die Kehrseite der Chance ist die Preisspitze. In Stunden mit wenig Wind, wenig Sonne und hoher Nachfrage kann der Börsenpreis ein Mehrfaches des Jahresdurchschnitts erreichen. Wer in genau diesen Stunden viel Strom braucht, zahlt entsprechend. Eine Preisgarantie gibt es in dynamischen Tarifen naturgemäß nicht. Wer wissen möchte, was eine Preisgarantie in klassischen Tarifen absichert, findet dort das Gegenstück.

Hinzu kommt der Aufwand. Die Preise des nächsten Tages werden am Nachmittag veröffentlicht. Wer sie nutzen will, muss sie kennen und Geräte entsprechend steuern, per Hand oder über eine Automatik. Und der Abschlag verliert seine Aussagekraft, weil die Monatskosten mit Wetter und Jahreszeit schwanken. Ein Haushalt, der Wert auf gleichbleibende Beträge legt, ist im klassischen Tarif besser aufgehoben.

Ein Rechenbeispiel mit und ohne Verschiebung

Das folgende Modell ist ein vereinfachtes Rechenbeispiel mit angenommenen Werten, keine Marktbeobachtung und keine Prognose. Als klassischer Vergleichspreis dient der Neukunden-Modellpreis der Bundesnetzagentur von Anfang 2026, 34,9 Cent je Kilowattstunde. Für den dynamischen Tarif wird angenommen, dass der Strom in den Abendstunden eines gewöhnlichen Haushalts im Mittel 35,5 Cent kostet und in den günstigen Nachtstunden 24 Cent. Grundpreis und Messentgelt bleiben außen vor.

  • Haushalt ohne Verschiebung, 3.500 Kilowattstunden: klassisch 1.221,50 Euro, dynamisch 1.242,50 Euro. Der dynamische Tarif ist im Modell 21 Euro teurer, weil der Verbrauch in den teuren Abendstunden liegt.
  • Haushalt mit Elektroauto, 3.500 Kilowattstunden Haushaltsstrom plus 2.500 Kilowattstunden Ladestrom nachts: klassisch 2.094 Euro, dynamisch 1.242,50 Euro plus 600 Euro, zusammen 1.842,50 Euro. Der dynamische Tarif ist im Modell rund 250 Euro günstiger.

Das Modell zeigt den Mechanismus: Derselbe Tarif ist für den einen Haushalt ein kleiner Nachteil und für den anderen ein spürbarer Vorteil. Was den Unterschied macht, ist nicht der Tarif, sondern die verschiebbare Last. Wer seinen eigenen Verbrauch einordnen kann, weiß auch, ob er eine solche Last überhaupt hat.

Klassisch oder dynamisch: die Unterschiede im Überblick

Merkmale im Vergleich, vereinfachte Darstellung ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
MerkmalKlassischer TarifDynamischer Tarif
Arbeitspreisfest, bis zur angekündigten Änderungstündlich wechselnd nach Börsenpreis
Zählerherkömmlicher Zähler reichtintelligentes Messsystem nötig
Planbarkeithoch, Abschlag stabilgering, Monatskosten schwanken
Preisgarantiemöglich, oft eingeschränktnicht vorgesehen
Vorteilkeine Steuerung nötiggünstige Stunden nutzbar
Nachteilkeine Reaktion auf günstige StundenPreisspitzen treffen den Haushalt direkt
Eher geeignet fürHaushalte ohne verschiebbare LastenHaushalte mit E-Auto, Wärmepumpe, Speicher

Für wen ein dynamischer Tarif eher nicht in Frage kommt

Eher nicht geeignet ist ein dynamischer Tarif für Haushalte ohne große verschiebbare Verbraucher, also für die meisten Wohnungen mit Gasheizung und ohne Auto an der Wallbox. Ebenso wenig für Haushalte, die feste Monatsbeträge brauchen, um ihr Budget zu planen, und für alle, die sich nicht mit Stundenpreisen beschäftigen möchten. Und schließlich für alle, die kein intelligentes Messsystem haben und keines beantragen wollen. In diesen Fällen ist die passende Frage nicht dynamisch oder klassisch, sondern welcher klassische Tarif für denselben Verbrauch günstiger ist, so wie im Beitrag darüber, wie bei derselben Versorgung mehr vom eigenen Geld übrig bleiben kann.

Nicht automatisch günstiger
Die Pflicht zum Angebot dynamischer Tarife ist eine Wahlmöglichkeit, kein Preisversprechen. Ob ein Haushalt damit weniger zahlt, hängt von seinem Verbrauchsprofil, dem Messentgelt und den tatsächlichen Börsenpreisen ab, die niemand im Voraus kennt.

Fazit

Dynamische Tarife sind seit 2025 Pflichtangebot jedes Lieferanten, aber kein Pflichtprogramm für Haushalte. Sie lohnen sich dort, wo große Lasten in günstige Stunden verschoben werden können: Elektroauto, Wärmepumpe, Batteriespeicher. Für einen gewöhnlichen Haushalt mit Verbrauchsschwerpunkt am Abend bringen sie im Modell keinen Vorteil, dafür weniger Planbarkeit. Wer die Voraussetzungen erfüllt, sollte mit dem eigenen Verbrauchsprofil rechnen und das Messentgelt einbeziehen. Wer sie nicht erfüllt, verliert nichts, wenn er beim festen Arbeitspreis bleibt.

Quellen und fachliche Grundlage

  1. Bundesministerium der Justiz, § 41a EnWG, Lastvariable, tageszeitabhängige oder dynamische Stromtarife (gesetze-im-internet.de): https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__41a.html
  2. Bundesnetzagentur, Pressemitteilung zum Lieferantenwechsel 2025 (11.03.2026): https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/20260311_SMARD.html
  3. Verbraucherzentrale, So finden Sie den passenden Strom- oder Gastarif (Stand 2026): https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/preise-tarife-anbieterwechsel/so-finden-sie-den-passenden-strom-oder-gastarif-6436
  4. Bundesnetzagentur, Informationen für Verbraucher zu Strom und Messsystemen: https://www.bundesnetzagentur.de/

Hinweis. Dieser Beitrag ist allgemeine Verbraucherinformation. Er ist keine Energieberatung, keine Rechtsberatung, keine Finanzberatung und keine Tarifvermittlung. Über diese Website werden keine Energieverträge geschlossen oder vermittelt, und es wird kein bestimmter Anbieter empfohlen.

Genannte Beträge sind amtliche Modell- oder Aggregatwerte mit Quellenangabe oder ausdrücklich gekennzeichnete, vereinfachte Rechenbeispiele. Sie sind keine Zusage einer Ersparnis und keine Prognose eines individuellen Ergebnisses. Die tatsächlichen Kosten hängen von Verbrauch, Wohnort, Tarif, Grundpreis, Arbeitspreis, Vertragsbedingungen und Marktangebot ab. Preise, Umlagen und gesetzliche Regelungen können sich ändern.

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