Warum der monatliche Abschlag nichts über den Tarif aussagt
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Der monatliche Abschlag ist die Zahl, die ein Haushalt am häufigsten sieht: Er geht jeden Monat vom Konto ab. Trotzdem sagt er nichts darüber aus, ob ein Tarif günstig oder teuer ist. Der Abschlag ist eine Vorauszahlung auf einen geschätzten Jahresverbrauch. Der Preis steht woanders.
Wer zwei Haushalte mit demselben Abschlag vergleicht, weiß über deren Tarife so gut wie nichts. Der eine zahlt vielleicht zu viel voraus und bekommt am Jahresende Geld zurück, der andere zu wenig und muss nachzahlen. Erst die Jahresabrechnung stellt die tatsächlichen Kosten fest. Wie der Abschlag zustande kommt, welche Rechte der Haushalt bei seiner Höhe hat und warum der Zählerstand dabei eine zentrale Rolle spielt, erklärt dieser Beitrag.
Was der Abschlag ist und was nicht
Strom und Gas werden fortlaufend verbraucht, aber nur einmal im Jahr abgerechnet. Damit der Lieferant nicht zwölf Monate in Vorleistung geht, zahlt der Haushalt monatliche Abschläge. Sie sind Anzahlungen auf die spätere Jahresrechnung. Die Höhe ergibt sich aus einer Schätzung: erwarteter Jahresverbrauch mal Arbeitspreis plus Grundpreis, geteilt durch die Zahl der Abschläge. Der Abschlag ist also eine abgeleitete Größe. Er enthält den Preis, aber er ist nicht der Preis. Zwei Tarife mit völlig unterschiedlichen Arbeitspreisen können denselben Abschlag ergeben, wenn der geschätzte Verbrauch unterschiedlich ist.
Wie Lieferanten den Abschlag festlegen
Grundlage ist im Regelfall der Verbrauch des letzten Abrechnungszeitraums. Bei einem neuen Vertrag ohne Vorjahreswerte wird der vom Kunden angegebene Verbrauch oder ein Durchschnittswert für die Haushaltsgröße verwendet. Bei einer Preisänderung passt der Lieferant den Abschlag an, meist zusammen mit dem Änderungsschreiben. Manche Lieferanten ziehen elf Abschläge ein und verrechnen den zwölften Monat mit der Jahresabrechnung, andere zwölf. Für die Grundversorgung schreibt § 13 der Stromgrundversorgungsverordnung vor, dass Abschläge dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum entsprechen müssen; die Gasgrundversorgungsverordnung enthält dieselbe Regel. Bei Sonderverträgen finden sich vergleichbare Klauseln in den Vertragsbedingungen.
Nachzahlung und Guthaben sind Folgen der Schätzung
Am Ende des Abrechnungszeitraums werden die tatsächlichen Jahreskosten den gezahlten Abschlägen gegenübergestellt. Lagen die Abschläge darunter, entsteht eine Nachzahlung; lagen sie darüber, ein Guthaben. Beides sagt nichts über den Tarif aus, sondern nur über die Qualität der Schätzung. Eine Nachzahlung nach einem kalten Winter mit mehr Heizverbrauch ist kein Hinweis auf einen teuren Gastarif, und ein Guthaben nach einem Jahr mit weniger Personen im Haushalt macht einen Tarif nicht günstig. Wo die relevanten Preise auf der Abrechnung stehen, zeigt der Beitrag zur Jahresabrechnung.
Das Recht auf angemessene Abschläge
Der Abschlag muss zum erwarteten Verbrauch passen. Setzt der Lieferant ihn deutlich höher an, als es der Vorjahresverbrauch und die aktuellen Preise rechtfertigen, kann der Haushalt eine Anpassung verlangen. Umgekehrt ist es sinnvoll, den Abschlag freiwillig zu erhöhen, wenn absehbar mehr verbraucht wird, etwa nach dem Kauf eines Elektroautos oder wenn ein weiteres Familienmitglied einzieht. Viele Lieferanten bieten die Anpassung im Kundenkonto an. Wer den Abschlag senken möchte, sollte die Nachzahlung im Blick behalten: Ein zu niedriger Abschlag verschiebt die Kosten nur, er senkt sie nicht. Bei einer Anpassung hilft ein aktueller Zählerstand als Beleg.
Warum der Zählerstand so wichtig ist
Viele Nachzahlungen entstehen nicht durch den Tarif, sondern durch geschätzte Zählerstände. Wird zum Ende des Abrechnungszeitraums kein Stand gemeldet, schätzt der Netzbetreiber auf Basis des Vorjahres. Weicht der tatsächliche Verbrauch ab, wird die Differenz im Folgejahr nachgeholt, oft zu dann höheren Preisen. Wer den Zählerstand zum Stichtag selbst abliest und meldet, per Ablesekarte, online oder telefonisch, vermeidet das. Sinnvoll ist außerdem, den Stand einmal im Monat zu notieren oder zu fotografieren. Aus diesen Werten lässt sich der Verbrauch verfolgen, und Abweichungen fallen früh auf, etwa wenn ein altes Gerät mehr zieht als gedacht.
Rechenbeispiel: gleicher Abschlag, zwei Tarife
Ein vereinfachtes Rechenbeispiel mit fiktiven Werten zeigt, warum der Abschlag nichts über den Tarif verrät. Zwei Haushalte zahlen jeweils 110 Euro im Monat, also 1.320 Euro im Jahr, und verbrauchen beide 3.500 kWh.
| Position | Haushalt 1 (Tarif A) | Haushalt 2 (Tarif B) |
|---|---|---|
| Monatlicher Abschlag | 110,00 € | 110,00 € |
| Gezahlte Abschläge im Jahr | 1.320,00 € | 1.320,00 € |
| Arbeitspreis | 36,0 Cent/kWh | 33,0 Cent/kWh |
| Grundpreis pro Jahr | 150,00 € | 120,00 € |
| Verbrauchskosten (3.500 × Arbeitspreis) | 1.260,00 € | 1.155,00 € |
| Tatsächliche Jahreskosten | 1.410,00 € | 1.275,00 € |
| Ergebnis der Abrechnung | Nachzahlung 90,00 € | Guthaben 45,00 € |
Beide Haushalte haben zwölf Monate lang denselben Betrag überwiesen. Am Ende trennt sie ein Unterschied von 135 Euro, und der steckt allein im Tarif. Hätte Haushalt 1 seinen Abschlag auf 120 Euro erhöht, wäre die Nachzahlung verschwunden, die Jahreskosten von 1.410 Euro aber geblieben. Dieser Gedanke, gleiche Versorgung zu unterschiedlichen Kosten, ist das Thema des Hauptartikels Wie bei derselben Versorgung mehr vom eigenen Geld übrig bleiben kann.
Den Jahresverbrauch aus Zählerständen selbst ermitteln
Wer zwei Zählerstände mit Datum hat, braucht keine Abrechnung, um seinen Verbrauch zu kennen. Die Differenz der Stände ist der Verbrauch im Zeitraum dazwischen. Liegen genau zwölf Monate dazwischen, ist das der Jahresverbrauch. Bei kürzeren Zeiträumen wird hochgerechnet: Verbrauch geteilt durch die Zahl der Tage, mal 365.
Ein Beispiel: Am 1. März steht der Zähler auf 24.510 kWh, am 1. September auf 26.150 kWh. Das sind 1.640 kWh in 184 Tagen, also rund 8,9 kWh pro Tag und hochgerechnet etwa 3.250 kWh im Jahr. Beim Strom ist diese Hochrechnung meist brauchbar, weil der Verbrauch über das Jahr recht gleichmäßig ist. Beim Gas ist sie mit Vorsicht zu genießen: Ein Sommerhalbjahr ohne Heizung sagt wenig über den Winter. Hier sind zwölf Monate oder der Wert aus der letzten Abrechnung die bessere Grundlage; wie sich ein veränderter Heizverbrauch auf den Tarif auswirkt, erklärt der Beitrag zum veränderten Heizverbrauch. Ob der ermittelte Wert im üblichen Rahmen liegt, lässt sich mit den Größenordnungen des Stromspiegels prüfen: Ein Zwei-Personen-Haushalt liegt ungefähr bei 2.000 bis 2.800 kWh im Jahr, ein Vier-Personen-Haushalt ungefähr bei 3.000 bis 4.200 kWh, jeweils ohne elektrische Warmwasserbereitung, Wärmepumpe oder Elektroauto.
Für wen das relevant ist
Der Blick auf Abschlag und Zählerstand lohnt sich für alle, die eine unerwartete Nachzahlung erhalten haben, deren Abschlag nach einer Preisänderung deutlich gestiegen ist oder deren Verbrauch sich verändert hat. Er lohnt sich auch für Haushalte, die ihren Tarif vergleichen möchten: Ohne einen belastbaren Jahresverbrauch ist jeder Vergleich ungenau. Und er lohnt sich für alle, die ihr Guthaben bisher als Zeichen für einen guten Tarif verstanden haben.
Fazit
Der Abschlag ist eine Vorauszahlung, keine Preisangabe. Er wird aus geschätztem Verbrauch und aktuellen Preisen abgeleitet, darf angepasst werden und muss angemessen sein. Nachzahlung und Guthaben zeigen nur, wie gut die Schätzung war. Wer seinen Tarif beurteilen möchte, sieht auf Arbeitspreis, Grundpreis und den tatsächlichen Jahresverbrauch, und den liefert der eigene Zähler am zuverlässigsten.
Quellen und fachliche Grundlage
- gesetze-im-internet.de, Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV), § 13 Abschlagszahlungen: https://www.gesetze-im-internet.de/stromgvv/
- gesetze-im-internet.de, Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV): https://www.gesetze-im-internet.de/gasgvv/
- Verbraucherzentrale, So finden Sie den passenden Strom- oder Gastarif (Stand 2026): https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/preise-tarife-anbieterwechsel/so-finden-sie-den-passenden-strom-oder-gastarif-6436
- Stromspiegel für Deutschland (co2online), Vergleichswerte für Haushalte: https://www.stromspiegel.de/
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Genannte Beträge sind amtliche Modell- oder Aggregatwerte mit Quellenangabe oder ausdrücklich gekennzeichnete, vereinfachte Rechenbeispiele. Sie sind keine Zusage einer Ersparnis und keine Prognose eines individuellen Ergebnisses. Die tatsächlichen Kosten hängen von Verbrauch, Wohnort, Tarif, Grundpreis, Arbeitspreis, Vertragsbedingungen und Marktangebot ab. Preise, Umlagen und gesetzliche Regelungen können sich ändern.
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